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RATGEBER

Ratgeber: Zahnärzte in meiner Nähe (2026)

Du willst einen Zahnarzttermin bekommen und vorher wissen, was die Kasse zahlt, was du selbst zahlst und was sich 2027 ändern soll.

Leerer Zahnarztstuhl mit Behandlungseinheit und Leuchte in einer hellen Zahnarztpraxis
Symbolbild · Foto: Daniel Frank fr3nks, CC0 · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Praxis wählenDu wählst frei unter den Vertragszahnärzten; Adressen liefern die Zahnarztsuchen der Länder.
  2. Termin vereinbarenDu rufst die Praxis an und klärst, ob es eine Kassen- oder Privatleistung ist.
  3. Karte mitbringenDie Praxis braucht deine Gesundheitskarte; ohne Karte kannst du eine Ersatzbescheinigung anfordern.
  4. Kosten klärenKosten vorab in Textform klären; bei Zahnersatz prüft die Kasse den Plan, den Rest zahlst du.

Einen Zahnarzttermin vereinbarst du direkt mit der Praxis. Du wählst frei unter den Zahnärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Zum Termin gehört die elektronische Gesundheitskarte, bei Zahnersatz zählt auch das Bonusheft. Ist die Praxis geschlossen, suchst du den zahnärztlichen Notdienst über dein Bundesland. Bei Lebensgefahr rufst du die 112.

Kontrolluntersuchung und Zahnsteinentfernung zahlt die Kasse, die professionelle Zahnreinigung und Mehrleistungen zahlst du selbst. Übernimmt die Kasse nicht alles, muss dich die Praxis vorab in Textform über die Kosten informieren. Bei Zahnersatz bekommst du einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Den Heil- und Kostenplan prüft die Kasse vor Behandlungsbeginn; Mehrkosten trägst du selbst.

Zeitkritisch: Heute, Stand 16.10.2026, beträgt der Festzuschuss 60 Prozent und die Zuzahlung für ein Arzneimittel 5 bis 10 Euro. Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss laut Bundesgesetzblatt auf 50 Prozent, die Zuzahlung steigt laut TK (Stand 6.10.2026) auf 7,50 bis 15 Euro. Das gilt heute noch nicht. Bewilligt die Kasse deinen Festzuschuss noch 2026, bleibt es beim alten Satz.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Verbraucherzentrale, BARMER, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Techniker Krankenkasse, Bundesgesetzblatt (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

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Häufige Fragen

Vermittelt die 116117 einen Zahnarzttermin?

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen schreibt, ihre Terminservicestelle vermittle keine Termine bei Zahnärzten oder Kieferorthopäden. Für andere Bundesländer wurde das nicht geprüft. Vereinbare den Termin deshalb mit der Praxis selbst und frag bei Bedarf mehrere Praxen an. Mehr dazu →

Wo finde ich den zahnärztlichen Notdienst?

Über dein Bundesland: 116117.de verlinkt auf die zahnärztlichen Notdienste der Länder. In Bayern sind die Notdienstpraxen laut KZV in der Regel von 10 bis 12 und von 18 bis 19 Uhr geöffnet, in deinem Land kann es anders sein. Ruf vorher an, wie es die KZV Baden-Württemberg bittet. Bei Lebensgefahr gilt die 112. Mehr dazu →

Was gilt, wenn ich meine Gesundheitskarte vergessen habe?

Vor Beginn der Behandlung musst du der Praxis die Karte aushändigen (§ 15 SGB V). Hast du sie nicht dabei oder ist sie defekt, kannst du laut KBV per App sofort bei deiner Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung anfordern. Ob die Praxis ohne Karte beginnt, klärst du vorab am Telefon. Mehr dazu →

Zahlt die Kasse die professionelle Zahnreinigung?

Nach Angabe der Barmer ist sie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen; du zahlst privat. Die Barmer nennt meist 100 bis 180 Euro und bietet einen Zuschuss an. Frag deine Kasse vorher. Zahlt die Kasse nicht, muss dich die Praxis vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Mehr dazu →

Wie hoch ist der Festzuschuss zum Zahnersatz, heute und ab 2027?

Heute (Stand 16.10.2026) sind es 60 Prozent der Regelversorgung (§ 55 SGB V), mit Bonusheft nach fünf Jahren 70 und nach zehn Jahren 75 Prozent (KZBV). Ab 1. Januar 2027 sind es laut Bundesgesetzblatt 50 Prozent, mit Bonusheft laut TK 60 und 65 Prozent. Vor diesem Tag bewilligte Festzuschüsse behalten den alten Satz. Mehr dazu →

Was muss ich zum Heil- und Kostenplan wissen?

Der Vertragszahnarzt muss ihn vor Behandlungsbeginn kostenfrei erstellen (§ 87 SGB V). Du unterschreibst das Einverständnis, danach stellt die Praxis den Plan fertig. Die Kasse setzt den Festzuschuss fest; erst danach darf die Praxis grundsätzlich beginnen. Die Zusage gilt laut KZBV ein halbes Jahr. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 19.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.